Die Bundesnetzagentur hat am 01. Januar 2006 die Aufsicht über den Wettbewerb auf der
Schiene übernommen und ist somit verantwortlich für die Gewährung eines diskriminierungs-
freien Zugangs zur Eisenbahn-infrastruktur. Dies umfasst insbesondere die Erstellung des
Netzfahrplans, die Entscheidung über die Zuweisung von Zugtrassen, den Zugangs zu Service-
einrichtungen sowie der Benutzungsbedingungen, der Entgeltgrundsätze und der Entgelthöhen.
Nach über einem Jahr Erfahrung mit der neuen Eisenbahnregulierung bietet es sich an, in einem
ersten Erfahrungsbericht die bisherigen Tätigkeiten der BNA in diesem Bereich vorzustellen.
Referent: Prof. Dr. Karsten Otte
Direktor bei der Bundesnetzagentur
Leiter Abteilung 7 - Eisenbahnregulierung